Allgemeine Geschäftsbedingungen der siton GbR Görtz & Görtz

  1. Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  2. Vertragsschluß, Vertragsinhalt, nachträgliche Änderungen des Vertrags
  3. Leistungszeit, Leistungsverzug
  4. Leistungsumfang, Gefahrtragung, Annahmeverzug des Bestellers
  5. Preise, Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Bestellers
  6. Vermögensverschlechterung, Verwertungsrecht
  7. Urheberrecht, Rechte Dritter
  8. Datensicherheit, Geheimhaltung, Datenschutz
  9. Gewährleistung
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel

 

1. Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt, nachträgliche Änderungen des Vertrags

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2. Wir behalten uns nach Vertragsschluss Änderungen und Abweichungen bezüglich des Vertragsgegenstands vor, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für technische Änderungen und Abweichungen im zeitlichen Ablauf.
2.3. Kommt es bei Vertragsabschluss zu einem Irrtum, den wir nicht verschuldet haben, z. B. auf Grund von Übermittlungsfehlern, Mißverständnissen usw., so ist ein Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB ausgeschlossen.

3. Leistungszeit, Leistungsverzug

3.1. Die von uns angegebenen Fristen zur Erfüllung unserer Leistungspflicht oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Auch verbindlich vereinbarte Termine sind nur dann Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche festgelegt wurden.
3.2. Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die erforderliche Mitwirkung des Bestellers und den Eingang vereinbarter Abschlagszahlungen voraus. Für die Einhaltung der Erfüllungsfrist durch uns ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem unsere Leistungen unsere Firma verlassen haben, also beispielsweise an den Server des Bestellers verschickt wurden oder - bei Abholung durch den Besteller - dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
3.3. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder durch für uns nicht vorhersehbare und durch uns nicht verschuldete Ereignisse, die unsere Leistungspflicht wesentlich erschweren oder unmöglich machen - z. B. Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Weisen wir dem Besteller eine unzumutbare Leistungserschwerung für uns nach, sind wir zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in den vorgenannten Fällen der Lieferverzögerung ausgeschlossen.
3.4. Befinden wir uns in Leistungsverzug und haben wir diesen zu vertreten, so steht dem Besteller eine Verzugsentschädigung höchstens bis zu 20 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung zu, es sei denn, der Besteller weist nach, dass er einen höheren Schaden hat. Für atypische und nicht vorhersehbare oder vom Besteller beherrschbare Umstände haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur bis höchstens 20 % des Rechnungswertes der vom Vorsatz betroffenen Leistung.
Weisen wir nach, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist, so haften wir nur in dieser Höhe.

3.5. Setzt uns der Besteller, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Beruhte der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, stehen dem Besteller Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens zu, höchstens jedoch bis zu 20% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung, es sei denn, der Besteller weist einen höheren Schaden nach. Weisen wir nach, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist, so haften wir nur in dieser Höhe. Beruhte unser Verzug nur auf leichter Fahrlässigkeit, ist unsere Haftung auf 10 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung für uns besteht nicht.

4. Leistungsumfang, Gefahrtragung, Annahmeverzug des Bestellers

4.1. Unsere Leistung besteht im Erbringen von Dienstleistungen oder in der Lieferung von Waren, vor allem im Erstellen und Konzepieren von Web- und Softwarelösungen so wie Projektmanagement nach den Wünschen des Bestellers.
4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung von Waren geht auf den Besteller über, sobald wir den zu liefernden Gegenstand zum Versand bringen oder, falls eine Versendung auf dem Postweg oder auf sonstige Weise erfolgt, sobald die Ware unser Haus verlässt. Dies gilt auch für die Lieferung durch unsere eigenen Fahrzeuge oder wenn wir fracht- und verpackungsfrei ausliefern oder versenden.
4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung von Dienstleistungen geht auf den Besteller über, sobald wir die zu erbringende Dienstleistung an den Server des Bestellers zum Versand bringen. Erfolgt eine Versendung per Fax oder per eMail oder auf einem Datenträger per Post oder Bote, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald unsere Leistung unser Haus verlässt oder weggeschickt wird.
4.4. Bei Annahmeverzug oder Verzögerungen unserer Leistung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung unserer Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem die Auslieferung bei pflichtgemäßem Verhalten des Bestellers hätte erfolgen können.
4.5. Kommt der Besteller mit der Abnahme oder Annahme in Verzug oder verzögert sich unsere Leistung in sonstiger Weise aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat oder auf dessen Wunsch, so können wir die dadurch entstehenden Mehrkosten verlangen. Insbesondere sind wir berechtigt, sofort unsere Leistung in Rechnung zu stellen. Der Besteller ist zur sofortigen Zahlung der vom Verzug betroffenen Leistung, gegebenenfalls nach unserem Ermessen, auch nur zur Teilleistung, verpflichtet.
4.6. Nach Ablauf einer dem Besteller zu setzenden Nachfrist von 2 Wochen unter Hinweis auf unsere Rechte sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. Preise, Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Bestellers

5.1. Die in unserer Preisliste genannten Preise sind grundsätzlich unverbindlich; erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Besteller mit den dort aufgeführten Preisen tritt eine Vertragsbindung für uns ein. Preiserhöhungen sind danach zulässig, wenn sie durch die Veränderung von nach Vertragsschluss entstandenen preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sind und wir uns bei Eintritt der kostensteigernden Faktoren nicht in Lieferverzug befinden. Bei Preiserhöhungen, die die vertragsgemäß festgelegten Preise um mehr als 20 % übersteigen, steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu.
5.2. Unsere Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne Transportkosten oder sonstige Nebenkosten. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
 
5.3. Die Zahlungen sind in deutscher Währung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt unserer Rechnung ohne Abzug frei an unsere Bankstelle zu leisten. Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn nicht Abschlagszahlungen vereinbart sind, mit der Meldung der Versandbereitschaft oder sobald unsere Leistung an den Besteller versandt wird. Eine Zahlung ist nur bewirkt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können.
Wen nicht anders vereinbart sind wir berechtigt, nach schriftlicher Auftragsbestätigung eine Abschlagszahlung von 25 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Geht der Erstellungszeitraum über 6 Monate hinaus, erhöht sich die Abschlagszahlung auf 50 % der Auftragssumme. Die zweiten 25 % dieser Abschlagszahlung werden nach Ablauf der 6 Monate in Rechnung gestellt.
 
5.4. Werden durch den Besteller vereinbarte Zahlungstermine oder Fristen überschritten, so sind wir, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
 
5.5. Die Aufrechnung gegen unsere Forderung kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden.
 
5.6. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Vermögensverschlechterung, Verwertungsrecht

Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers ein oder ist uns eine solche Verschlechterung trotz verkehrsüblicher Sorgfalt erst nach Vertragsschluss bekannt geworden, haben wir das Recht, unsere Leistung zu verweigern, bis der Besteller sämtliche Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis erfüllt oder uns angemessene Sicherheit geleistet hat. Erfüllt der Besteller trotz angemessener Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung diese Forderungen nicht und leistet er auch keine Sicherheit, so sind wir nach unserer Wahl zum Vertragsrücktritt oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.

7. Urheberrecht, Rechte Dritter

7.1. Der Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Bilder frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten. Er versichert, dass er über die Genehmigung für die Veröffentlichung oder Veränderung dieser Daten verfügt, auch zu gewerblichen Zwecken. Wir sind nicht verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Ansprüche Dritter bestehen. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet nachzuweisen, dass die Verwendung der von ihm gelieferten Daten urheberrechtlich zulässig ist.
 
7.2. Für Daten und Bilder, die wir selbst erstellen oder von Dritten erwerben oder die uns sonst für die Erstellung einer Webseite zur Verfügung gelangen, sind wir nur verpflichtet, im für unsere Firma üblichen Umfang bestehende Urheberrechte Dritter zu prüfen. Eine genaue Einzelfallprüfung ist von uns nicht geschuldet. Für diese erworbenen oder in sonstiger Weise erhaltenen Daten und Bilder stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit einem Urheberrecht stehen, frei, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl der Bilder oder Daten vorzuwerfen ist.
 
7.3. An allen von uns gefertigten Daten, Programmen und Designs haben ausschließlich wir Urheberrecht wen nicht anders vereinbart. Wir übertragen die Nutzungsrechte an dem geschaffenen Werk im Voraus auf den Besteller aufschiebend bedingt dadurch, dass der Besteller unser Produkt in vollem Umfang bezahlt. Sobald die Zahlung wirksam erfolgt ist, ist der Besteller Inhaber der Nutzungsrechte.
Der Besteller ist berechtigt, seinerseits Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder an sie abzutreten, sobald er selbst wirksam Inhaber geworden ist.

8. Datensicherheit, Geheimhaltung, Datenschutz

8.1. Der Besteller ist verpflichtet, von allen Daten, die er gleichgültig in welcher Form an uns sendet und von uns erhält, Sicherheitskopien zu erstellen. Wir sind nicht verpflichtet, unsererseits ebenfalls Sicherheitskopien zu erstellen.
 
8.2. Uns übergebene Informationen gelten als vertraulich. Soweit wir Dritte zur Erfüllung unserer Leistung einschalten, sind wir berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, soweit dies für den Vertragszweck erforderlich ist.
 
8.3. Dem Kunden ist bekannt, dass bei einer Versendung von Daten per eMail die Vertraulichkeit nicht gewahrt werden kann, weil die eMails frei einsehbar sind durch Dritte. Wir werden insofern von unserer Pflicht zur Geheimhaltung befreit.

9. Gewährleistung

9.1. Wen nicht anders vereinbart hat der Kunde bei Erhalt der Dienstleistung oder des Produktes sofort zu prüfen, ob die in Auftrag gegebene Leistung / Ware unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Mängel an einer Dienstleistung oder an gelieferten Waren sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung oder, wenn ein Mangel später auftritt, binnen 1 Woche nach ihrem Auftreten schriftlich anzuzeigen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Wir haften nicht für Fehler, die durch Einwirkung oder Eingriffe des Bestellers oder eines Dritten entstehen.
 
9.2.Wir sind berechtigt, Mängelbeseitigung auch durch Dritte ausführen zu lassen.
Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass unsere Webseiten tatsächlich auf dem Server des Bestellers Verwendung finden können. Die Ausstattung und der Zustand des Servers des Bestellers bzw. dessen Providers liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers. Es sei den der Besteller hat diese Voraussetzungen mit in Auftrag gegeben.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel

10.1. Erfüllungsort für unsere Leistung und für die Zahlungspflicht des Bestellers ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, für beide Vertragspartner ausschließlich unser Geschäftssitz.
 
10.2. Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit ein Gerichtsstand vereinbart werden kann, der Sitz unseres Unternehmens / Deutschland, Pforzheim. Vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber Bestellern mit Sitz im Ausland.
 
10.3. Für alle Rechte und Pflichten aus dem zwischen uns und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
 
10.4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Vereinbarung eine wirksame zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt sinngegemäß für eine Regelungslücke.
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